Wichtig

Infos für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Sicherlich werden viele Familien diese Möglichkeit nutzen und ihre Urlaubstage bei Reisen innerhalb Deutschlands oder im Ausland verbringen. Dabei ist zu beachten, dass immer noch viele Länder, aber auch immer wieder Regionen innerhalb Deutschlands, vom RKI als Risikogebiet eingestuft sind.

Rückkehrer aus Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft werden, müssen bei ihrer Rückkehr sofort in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Rückkehrer müssen sich in diesem Fall umgehend selbstständig an das Gesundheitsamt wenden.

Wer sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht in Quarantäne begibt und/oder sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die jeweils geahndet werden kann. Außerdem kann der Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz für Lohnersatzzahlung verloren gehen, wenn man sich wissentlich in ein Risikogebiet begibt. Das heißt, der Arbeitgeber muss gegebenenfalls für die Zeit der Quarantäne keinen Lohn zahlen. Diesen bekommt der Arbeitgeber dann nämlich auch nicht vom Land erstattet.

Weitere Informationen hat unser Kreisgesundheitsamt unter dem Link https://www.kreis-offenbach.de/Auslandsurlaub bereitgestellt.

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